Infothek
Versehentliche Fahruntüchtigkeit durch Schnaps-Pralinen nicht glaubhaft - Geldstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis rechtmäßig
Das Amtsgericht Frankfurt belegte einen Kfz-Fahrer mit festgestellter Blutalkoholkonzentration von 1,32 ‰ wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr mit einer Geldstrafe und ordnete die Entziehung der Fahrerlaubnis an. Seine Erklärung, ein paar Schnaps-Pralinen gegessen zu haben und nichts von dem alkoholischen Inhalt der Pralinen bemerkt zu haben, wertete das Gericht als nicht glaubhafte Schutzbehauptung.
mehrMobilfunk: AGB-Klausel mit pauschaler Gebühr für Ersatz-SIM-Karte ist unzulässig
Mobilfunkanbieter sind verpflichtet, ihren Kunden eine funktionsfähige SIM-Karte ohne Zusatzkosten zur Verfügung zu stellen. Das gilt auch für eine Ersatzkarte, wenn die aktuelle SIM-Karte z. B. defekt ist oder das Unternehmen selbst den Austausch aus technischen Gründen veranlasst. Allgemeine Geschäftsbedingungen, nach denen eine Ersatzkarte immer kostenpflichtig ist, sind unzulässig.
mehrAltersvorsorge-Eigenheimbetrag: Entnahme für wohnungswirtschaftliche Verwendung bei Tilgung eines Darlehens für frühere Wohnung nicht steuerbegünstigt
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte zu entscheiden, ob die Verwehrung der Berechtigung(smitteilung), Mittel aus dem (Anspar)Kapital von Altersvorsorgeverträgen für eine Darlehenstilgung als wohnungswirtschaftliche Verwendung im Sinne von § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG entnehmen zu können, rechtmäßig war.
Kindergeld: Ausschlussfrist bei Wanderarbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten der EU kann durch einen im Ausland gestellten Antrag gewahrt werden
Wenn ein Wanderarbeitnehmer, der die Anspruchsvoraussetzungen für einen Kindergeldanspruch in Deutschland erfüllt, seinen Antrag auf Kindergeld bei der inländischen Familienkasse erst nach Ablauf der in § 66 Abs. 3 EStG a. F. vorgesehenen sechsmonatigen Ausschlussfrist stellt, kann die Ausschlussfrist auch durch einen nach dem Prinzip der europaweiten Antragsgleichstellung zu berücksichtigenden, im Ausland gestellten Antrag, gewahrt werden.
mehrVerlustbescheinigung für die Steuererklärung noch bis zum 15. Dezember 2024 beantragen
Kapitalanleger, die Geld investiert und Verluste gemacht haben, sollten noch bis Mitte Dezember 2024 eine Verlustbescheinigung für die Einkommensteuererklärung beantragen. Damit lassen sich die Verluste in der Steuererklärung ausgleichen – falls die Aktien bei unterschiedlichen Banken deponiert sind.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Letzte Änderung: 20.02.2020 © Manfred Schwuchow - Steuerberater 2020