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Zurück zur ÜbersichtAbgabefristen für die Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2024
Seit Ausbruch der Corona-Krise wurden die Abgabetermine für die Einkommensteuererklärungen der letzten Jahre durch die Finanzverwaltung verlängert.
Einkommensteuererklärung 2024
Für die Einkommensteuererklärung 2024 gelten letztmalig verlängerte, jedoch kürzere Abgabefristen als im letzten Jahr:
- Nicht beratene Steuerpflichtige, die ihre Einkommensteuererklärung selbst erstellen, müssen diese bis spätestens 31.07.2025 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt einreichen.
- Bei der Abgabe über eine Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich die Frist für die Einkommensteuererklärung 2024 bis zum 30.04.2026 (Beraterprivileg). Die verlängerte Abgabefrist bis zum 30.04.2026 gilt für Steuerpflichtige jedoch nur im Zusammenhang mit einem bestehenden Auftrag – eine Vollmacht allein genügt nicht.
Einkommensteuererklärung 2023
Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2023 verpflichtet sind, hatten dafür zwei Monate mehr Zeit. Die Einkommensteuererklärung musste bis zum 02.09.2024 eingereicht werden. Für steuerlich beratene Personen verlängert sich die Abgabefrist auf den 02.06.2025.
Hinweis
Das zuständige Finanzamt kann in bestimmten Fällen die Einkommensteuererklärung für steuerlich beratene Personen vorab anfordern, jedoch nicht vor Ablauf des 31. Juli des Folgejahres.
Bei Fragen hilft Ihnen Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Letzte Änderung: 20.02.2020 © Manfred Schwuchow - Steuerberater 2020